Therapeutische Ernährungsberatung nach §43 SGB V
Liegt bei Ihnen bereits eine Vorerkrankung oder Risikofaktoren vor, dann können Sie eine therapeutische Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Infrage kommt dies z.B. bei folgenden Krankheitsbildern:
- Übergewicht und metabolisches Syndrom
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- Lebensmittelunverträglichkeiten oder –allergien
- Bluthochdruck
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
- Fettstoffwechselstörungen
- Osteoporose
- …
Ablauf
Die Beratung beinhaltet zunächst eine umfassende Anamnese und die Messung Ihrer Körperzusammensetzung. Im Regelfall wird weiterführend über 7 Tage ein Esstagebuch von Ihnen geführt, welches wir dann ausgewertet mit Ihnen besprechen. Während der Folgetermine ist Raum für Ihre individuellen (auch krankheitsbezogenen) Fragen, Bedürfnisse und Anliegen. Wir erarbeiten Lösungsansätze für Ihren Alltag und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Dabei ist uns wichtig, dass wir immer eng und aktiv mit Ihnen arbeiten!
Bezuschussung
Bei vorliegender ärztlicher Notwendigkeitserklärung übernimmt die Krankenkasse idR. 50 – 100 % der anfallenden Kosten. Dabei gehen Sie in Vorkasse und erhalten von Ihrer Krankenkasse den Zuschuss (nach Vorlage der Rechnung und Teilnahmebestätigung) zurück. Fragen Sie für die Höhe der Bezuschussung einfach individuell bei Ihrer Kasse nach. Halten Sie auch Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt.
Umfang: i.d.R. 5 Einzelberatungstermine, je 45 min